Die neuen Teilnahmebedingungen folgen noch, sloange gelten die alten:
Das Rechtliche:
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Alle Freizeiten sind vom Ev. Luth. Kirchenkreis Cuxhaven-Hadeln genehmigt worden
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Jede Freizeit wird nach den Richtlinien des Kinder und Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, S. 476) von Hauptamtlichen (DiakonInnen und PastorInnen) und ausgebildeten JugendgruppenleiterInnen geleitet. Alle MitarbeiterInnen handeln im Rahmen des Team - vertrages und der Selbstverpflichtungserklärung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (siehe www.ejh.de)
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Eine Anmeldung wird verbindlich, wenn der / die Teilnehmer / in vom Veranstalter eine Anmeldebestätigung erhalten hat
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Für die genauen Teilnahmebedingungen, Teilnehmerbeiträge, gesonderte Vereinbarungen und weitere Absprachen sind die jeweils benannten verantwortlichen LeiterInnen zuständig